Gelbfieber
Das Gelbfieber-Virus gehört zu den Arboviren. Das Virus wird durch tagaktive Mücken in Südamerika und Afrika im sogenannten Gelbfiebergürtel (siehe Abbildung) übertragen.
Nach einer Inkubationszeit von drei bis sechs Tagen beginnt die Erkrankung mit plötzlich einsetzendem Fieber, Schüttelfrost, Kopfschmerzen, Muskelschmerzen, Übelkeit und Erbrechen. Nach einer kurzen Besserung für ein bis zwei Tage entwickelt sich bei ca. 20% der Erkrankten ein erneuter Krankheitsverlauf mit systemischer Organbeteiligung. Die Sterblichkeitsrate kann bei diesen Fällen zwischen 5% und 50% betragen.
Bei Reisen in diese Länder ist eine Impfung vorgeschrieben, beispielsweise mit dem Lebendimpfstoff Stamaril. Eine einmalige Impfung zehn Tage vor der Einreise ist ausreichend, eine erneute Auffrischung der Impfung, wie sie früher empfohlen wurde, ist laut WHO nicht mehr erforderlich.
Die Gelbfieberimpfung darf in Deutschland nur von ausgewiesenen Impfstellen durchgeführt werden.
Die Gelbfieberimpfung ist in vielen Ländern vorgeschrieben, auch wenn diese nicht im Gelbfiebergürtel liegen. Schon die Einreise aus einem Land in dem Gelbfieber als Erkrankung auftreten kann, ist ausschlaggebend dafür, dass eine dokumentierte Gelbfieberimpfung durchgeführt werden muss.
Bei der Gelbfieberimpfung handelt es sich um eine Lebendimpfung, was zur Bedeutung hat, dass vier Wochen nach der durchgeführten Impfung keine weitere Impfungen erfolgen sollten.
Schwere Nebenwirkungen treten mit einer Häufigkeit von 2/100.000 auf.
Bei Personen, die älter als 60 Jahre sind, können bei der Gelbfieberimpfung gehäuft Komplikationen auftreten, daher ist insbesondere in diesem Fall abzuwägen, ob eine Reise in ein Gelbfiebergebiet notwendig ist.
Patienten mit immunsystemschwächenden Erkrankungen sollten nicht geimpft werden.
Schwangere sollten in den ersten sechs Monaten der Schwangerschaft nicht geimpft werden. Eine Impfung in den letzten drei Monaten sollte nur bei
strengster Indikationsstellung besprochen werden. Kinder ab dem neunten Lebensmonat können geimpft werden.
Bei medizinischer Indikationsstellung kann eine Impfbefreiung ausgestellt werden. Die Anerkennung dieser Befreiung obliegt den Ländern, für die eine Impfpflicht besteht. Dies bedeutet, dass die Einreise untersagt werden kann.
DOWNLOAD (.PDF) Aufklärungsblatt & Formular Gelbfieberimpfung
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